Leitbild

Begleiten, beraten und unterstützen

Leitbild der Lebenshilfe Ausseerland

Wir unterstützen als gemeinnützige, professionelle Dienstleistungsorganisation für Menschen mit Behinderung unsere KundInnen in allen Lebensphasen, damit diese selbstbestimmt ein ganz normales, qualitätsvolles Leben inmitten unserer Gesellschaft führen können.

Mit dieser Grundhaltung stehen wir dem Aufbau einer starken Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung positiv gegenüber und unterstützen diese aktiv.

Unser Weg zum Ziel

Die Ziele und Werte des Leitbildes sind verbindlich für das Handeln aller ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen auf allen Ebenen der Lebenshilfe Ausseerland. Im Konfliktfall sind sie über die individuellen Ziele und Werte zu stellen.

Zum Nutzen unserer KundInnen arbeiten wir auf Basis gemeinsamer Zielvorstellungen mit den Interessenvertretungen von

  • Menschen mit Behinderung,
  • Eltern und
  • MitarbeiterInnen

zusammen.

Innerhalb der Lebenshilfe Ausseerland vernetzen wir wirkungsvoll unsere Angebote. Wir arbeiten auf der Basis der Menschenrechtskonvention. Wir beobachten und kommunizieren systematisch Chancen und Bedrohungen dieser Prinzipien.

KundInnen

Unsere primären KundInnen sind Menschen jeden Alters mit eingeschränkten Fähigkeiten. Im häufigsten Fall handelt es sich dabei um Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung.

Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung werden von uns begleitet, beraten und unterstützt.

Für unsere KundInnen bieten wir ein bedarfsgerechtes Angebot.

Dienstleistungen

Wir sind in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung tätig. Dazu gehören:

  • Entlastung, Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung und deren Familien;
  • Angebote zu beruflicher Bildung, Beschäftigung und Arbeit;
  • Angebote zu Wohnen und Freizeitgestaltung;
  • Erwachsenenbildung;
  • Information und Beratung.

Wir bieten professionelle Elternarbeit in Form von Begleitung, Beratung und Unterstützung an.

Unsere Dienstleistungen gestalten sich nach dem Prinzip der Normalisierung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung. Das bedeutet für uns speziell:

  • KundInnen haben altersentsprechend Zugang zu den verschiedenen Lebensbereichen wie Familie, Erziehungs- und Bildungswesen, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheitsversorgung sowie Kultur und Freizeit.
  • Unsere Dienstleistungen orientieren sich an der individuellen Lebensplanung der KundInnen sowie an deren Wünschen und Bedürfnissen. Dabei versuchen wir die Balance von Einzel- und Gruppeninteressen herzustellen.
  • Wir unterstützen die Selbstvertretung unserer KundInnen. Mittels professioneller Leistungserbringung legen wir Wert darauf, dass mit unseren KundInnen respektvoll und wertschätzend umgegangen wird, dass sie ermächtigt werden, ihren eigenen Lebensweg zu definieren und ermutigt werden, diesen auch zu gehen.
  • Die Art und Ausmaß unserer Leistungen wird mit den KundInnen vereinbart.
  • Entwicklung, Vereinbarung und Überprüfung von Qualitätsstandards werden gemeinsam mit den KundInnen durchgeführt.
  • Neue Dienstleistungen werden entwickelt und das bestehende Angebot weiterentwickelt.

Wir legen Wert darauf, dass allen potentiellen KundInnen einer Region unsere Dienstleistungen offenstehen. Als Lebenshilfe Ausseerland weisen wir niemanden aus unserem Kundenkreis aufgrund der Art und Schwere seiner Behinderung zurück.

Die Würde der Menschen

„ALLE MENSCHEN SIND FREI UND GLEICH AN WÜRDE UND RECHTEN GEBOREN“

Dieses Prinzip der Menschenrechtsdeklaration gilt uneingeschränkt für Menschen mit Behinderung. Sie sind gleichberechtigte und gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft und haben ein Recht auf Lebensqualität wie alle anderen BürgerInnen auch.

Auszug aus der Deklaration der Menschenrechte

  • Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.
  • Niemand darf erniedrigender Behandlung unterworfen werden.
  • Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz.
  • Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben oder auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden.
  • Jeder Mensch hat das Recht zu arbeiten und zu wohnen wo er will.
  • Jeder Mensch hat das Recht eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen.
  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Eigentum.
  • Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungsfreiheit.
  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.
  • Jeder Mensch hat das Recht am kulturellen Leben frei teilzunehmen.
  • Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Grundrechte voll verwirklicht werden können.
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