Mobile Dienste
Mit den Mobilen Diensten bietet die Lebenshilfe in der Umgebung des Ausserlandes Menschen aller Altersgruppen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Sinnesbeeinträchtigung die Möglichkeit einer individuellen Begleitung.
Diese bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens: selbständiges Wohnen, Freizeitgestaltung sowie die unmittelbare Unterstützung von betroffenen Familien und deren Kinder.
Die Mobilen Dienste agieren direkt im vertrauten Umfeld der KundInnen, was für eine Entlastung der Angehörigen und eine entspannte Atmosphäre sorgt.
Fachpersonal
Unser professionell ausgebildetes Fachpersonal richtet sich ganz nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen.
Wir arbeiten stunden- oder tageweise, regelmäßig oder kurzfristig, jeden Tag, rund um die Uhr.
Familienentlastungsdienst (FED)
Der Familienentlastungsdienst dient der Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familie, um das familiäre Umfeld zu entlasten.Die Angehörigen sollten die Möglichkeit haben , aus der Belastungssituation stundenweise auszusteigen. Sie soll auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur Förderung, Selbstbestimmung und zum selbstständigen Leben in gewohnter Umgebung ermöglichen.
Grundsätze der pädagogischen Betreuungsarbeit
Es gibt viele alltägliche Aufgaben bei denen Ihnen die Mobilen Dienste unterstützend zur Seite stehen:
- Unterstützung im Bereich der Körperpflege
- Unterstützung bei der Ernährung
- Medizinische/therapeutische Unterstützung (zb. Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung/Pflege/Körperwahrnehmungsübungen
- Aktivitäten im Haus (z.B. Spiele, Hausaufgaben, basteln)
- Aktivitäten außer Haus (z.B. Radfahren, Wandern, Spaziergang)
- Elternarbeit
Freizeitassistenz (FASS)
Die Freizeitassistenz bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, verschiedene Freizeitangebote kennen zu lernen und diese zu nutzen. Sie ist eine ergänzende Dienstleistung welche neben jeder Arbeits- und Beschäftigungssituation in Anspruch genommen werden kann.
Dadurch werden auch soziale Kontakte ermöglicht und eine sinnvolle Freizeitgestaltung angeboten.
Grundsätze der pädagogischen Betreuungsarbeit
- Individuelle Freizeitgestaltung
- Freizeitgestaltung in Gruppen
- integratives Gemeinschaftserlebnis
- Erkundung des eigenen Lebensumfeldes
Durch Freizeitaktivitäten werden die eigenen Fähigkeiten gefördert und das Selbstbewusstsein gestärkt.
Wohnassistenz (WASS)
Die Wohnassistenz bietet Menschen mit besonderen Bedürfnissen Hilfestellung im täglichen Haushalt, um in seinem Wohnumfeld möglichst selbstbestimmt leben zu können:
- Hilfe auf dem Weg zur Selbständigkeit;
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung;
- Minimierung der Abhängigkeit von Fremdunterstützung;
- Entscheidungskompetenz, aus einem Angebot auszuwählen und die Konsequenz dafür zu tragen;
- Hilfe zur Selbsthilfe;
- die eigenen Fähigkeiten entwickeln, fördern und auch gezielt einsetzen;
- Fähigkeit erlangen, erhalten und fördern sowie notwendige Unterstützung zu organisieren;
- Übernehmen von Eigenverantwortung;
- Kenntnisse über Rechte und Pflichten vermitteln und Unterstützung dabei diese wahrzunehmen.
Team der mobilen Dienste
Michael Rosa
Leitung / Begleiter
Anna Loidl
Stv. Leitung / Begleiterin
Gabi Wind
Begleiterin
Elke Guzdek
Begleiterin
Silke Egger
Begleiterin
Johanna Heiß
Begleiterin
Paul Schwaiger
Begleiter
Christina Mayerl
Begleiterin
Natalie Pliem
Begleiterin
Anna Dollberger
Begleiterin
Richard Fischer
Begleiter
Franziska Glaser
Begleiterin
Fabian Egglmeier
Begleiter
Josef Fleischhacker
Begleiter
Michaela Berger
Begleiterin
Bernadette Putz
Begleiterin
INFO
Anträge für alle drei Leistungsarten liegen in unserem Büro auf, und wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Anträge nach dem steiermärkischen Behindertengesetz finden Sie auch auf der Homepage des Landes Steiermark unter: https://www.soziales.steiermark.at/
Der ausgefüllte Antrag muss dann von der zuständigen Wohnsitzgemeinde bestätigt und an die Bezirkshauptmannschaft gesendet werden.
Bei einem positiven Bescheid, haben die Antragsteller einen Selbstbehalt von 10% zu leisten, 90 % der Kosten werden vom Land übernommen. Die Abrechnung erfolgt monatlich und nur bei Inanspruchnahme einer Leistung.
Bei Schwierigkeiten mit der Antragstellung oder im Falle einer Ablehnung seitens der Bezirkshauptmannschaft stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Nach Erhalt eines positiven Bescheides steht der Inanspruchnahme der Mobilen Dienste nichts mehr im Wege.